
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer zahlen Jahr für Jahr zu viel für ihre Krankenkasse, oft nur, weil sie die Frist verpassen oder es schlicht zu mühsam finden. Dabei ist das Kündigen der Krankenkasse eigentlich einfach. Oder noch besser: Du lässt es automatisch erledigen.
Die Grundversicherung kann jeweils per 31. Dezember gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30. November bei deiner aktuellen Krankenkasse eintreffen. Wichtig: Der Poststempel reicht nicht, der Brief muss wirklich angekommen sein.
Wenn du sowohl eine Franchise von 300 Franken hast als auch im Standard-Modell versichert bist (Freie Arztwahl), kannst du zusätzlich auch mitten im Jahr, per 30. Juni, kündigen. Die Kündigung muss dafür bis spätestens 31. März eingetroffen sein. Auch hier gilt nicht der Poststempel, sondern wann der Brief tatsächlich angekommen ist.
Zusatzversicherungen haben eigene Laufzeiten und Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Alle Versicherer erlauben zudem eine Sonderkündigung bei einer Prämienerhöhung, allerdings meist nur für das betroffene Produkt.
Kündigung bis 30. November für einen Wechsel per 1. Januar.
Ausnahme: Wenn du sowohl eine Franchise von 300 Franken hast als auch das Standard-Modell, kannst du auch per 30. Juni kündigen, Frist bis 31. März.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Achte darauf, dass sich alle Zusatzversicherungen automatisch verlängern, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
Wenn du deine Franchise oder dein Versicherungsmodell ändern willst, musst du das bis spätestens Ende November melden. Danach ist eine Anpassung in der Regel erst beim nächsten Wechsel möglich.
Mehr zum Thema Wechsel findest du hier: Krankenkasse wechseln: sinnvoll, einfach und automatisch
Dein Schreiben sollte enthalten:
· Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
· Policennummer
· Klare Formulierung, dass du die Grundversicherung per 31. Dezember kündigst
· Datum und Unterschrift
Deine letzte Prämie und alle Arztrechnungen müssen bezahlt sein, sonst kann die Krankenkasse den Wechsel ablehnen.
Die alte Krankenkasse darf dich erst entlassen, wenn du eine neue Grundversicherung abgeschlossen hast und die neue Versicherung dies nachgewiesen hat. Sonst bleibst du automatisch bei der alten Krankenkasse versichert.
Krankenkassen müssen dich in der Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Gewicht oder Vorerkrankungen. Auch mit laufenden Behandlungen darfst du wechseln. Bei Schulden ist es komplizierter: Zuerst offene Prämien und Arztrechnungen begleichen, dann kündigen und wechseln.
Ja. Die Kündigung per E-Mail wird mittlerweile von fast allen Krankenkassen akzeptiert. Wenn du ganz sicher gehen willst, schick sie zusätzlich per eingeschriebenem Brief und verlange immer eine Bestätigung.
Dann bleibst du ein weiteres Jahr bei deiner bisherigen Krankenkasse.
Ja. Laufende Behandlungen haben keinen Einfluss auf dein Kündigungsrecht.
Wir kümmern uns um alles: Vergleich, Kündigung, Anmeldung bei der neuen Kasse, automatisch und jedes Jahr erneut.
Du meldest dich einmal an, wir erledigen den Rest. Kein Brief, kein Formular, kein Nachdenken über Fristen.
Viele Schweizerinnen und Schweizer sparen mit einem Wechsel jedes Jahr mehrere Hundert Franken. Bei faula zahlst du dafür nur 30 Franken pro Jahr und musst dich nie wieder darum kümmern.
Wer die Fristen kennt, kann seine Krankenkasse problemlos kündigen. Noch entspannter wird es, wenn du gar nichts mehr machen musst.
Melde dich einmal an, und wir kümmern uns um alles: Vergleich, Kündigung, Anmeldung bei der neuen Kasse.