1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der Faula GmbH (nachfolgend „Faula“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Faula bietet ausschliesslich einen Wechselservice (siehe Ziffer 2 nachfolgend) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) an (nachfolgend «OKP»). Der Wechsel von Zusatzversicherungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Faula qualifiziert nicht als Versicherungsvermittlerin im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG; SR 961.01) und ist daher nicht im Vermittlerregister der FINMA gemäss Art. 42 VAG eingetragen.
1.4 Faula nimmt keine abschlussbezogenen geldwerten Leistungen von Versicherungsunternehmen (z.B. Kickbacks, Provisionen, Courtagen, Rabatte, Boni oder ähnliches) entgegen. Faula ist unabhängig von sämtlichen in der Schweiz existierenden Krankenversicherern.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist der Wechselservice betreffend die OKP. Faula erbringt die folgende Dienstleistung:
2.2 Der Kunde erfasst online (auf der Webseite faula.ch) die folgenden Informationen (nachfolgend «Parameter») zu seiner aktuellen Situation betreffend die OKP: (i) bestehender Krankenversicherer, (ii) Wohnort, (iii) Franchise (iv) Versicherungsmodell, (v) Unfalldeckung ja/nein. Wählt der Kunde das Hausarzt- oder HMO-Modell, so hat er zudem seinen Hausarzt, seine Hausärztin, seine Gruppenpraxis oder sein HMO-Gesundheitszentrum anzugeben, sofern er bereits über eines der genannten verfügt. Basierend auf diesen Parametern eruiert Faula unter Verwendung der auf www.priminfo.admin.ch publizierten Angaben automatisiert, ob für den betreffenden Kunden (mit den gleichen Parametern (Ausnahme siehe Ziffer 2.4 nachfolgend)) für das Folgejahr betreffend die Versicherungsprämie ein günstigeres Angebot der OKP existiert.
2.3 Existiert für den Kunden (mit den von ihm angegebenen Parametern (Ausnahme siehe Ziffer 2.4 nachfolgend)) betreffend die Prämie ein günstigeres Angebot, kündigt Faula den Vertrag des Kunden mit dem Krankenversicherer und schliesst beim Krankenversicherer, der gemäss www.priminfo.admin.ch das günstigste Angebot anbietet, einen neuen OKP-Vertrag ab.
2.4 Ist der Hausarzt, die Hausärztin, die Gruppenpraxis oder das HMO-Gesundheitszentrum eines Kunden sowohl in einem HMO-Modell als auch in einem Hausarztmodell abgedeckt, wechselt Faula den Kunden in das jeweils günstigere Modell (Hausarzt- oder HMO-Modell), sofern dieses für den Kunden das kostengünstigste Versicherungsmodell darstellt.
2.5 Sofern für den Kunden unter den angegebenen Parametern keine günstigere OKP für das Folgejahr existiert, erfolgt kein OKP-Wechsel durch Faula.
2.6 Damit Faula den bestehenden OKP-Vertrag für den Kunden kündigen und den neuen OKP-Vertrag abschliessen kann, stellt der Kunde Faula eine jederzeit widerrufbare Vollmacht aus. Die Vollmacht unterzeichnet der Kunde mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03). Die qualifizierte elektronische Signatur wird über einen von Faula beauftragten, in der Schweiz anerkannten Provider erstellt. Für die Nutzung dieses Dienstes hat der Kunde beim entsprechenden Anbieter die notwendigen Identifizierungsschritte (z.B. Video-Identifikation und Ausweiskontrolle) zu durchlaufen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2 bis OR).
2.7 Faula nimmt ausschliesslich die Einreichung der Kündigung des OKP-Vertrages beim bestehenden Krankenversicherer und die Einreichung eines Antrags zum Abschluss eines OKP-Vertrages beim für das Folgejahr für den Kunden (mit seinen Parametern (Ausnahme siehe Ziffer 2.4 vorangehend)) kostengünstigsten Krankenversicherer vor. Faula kann nicht ausschliessen, dass Krankenversicherer trotz vorliegender Vollmacht von Faula im Rahmen des Wechselprozesses Rückfragen an den Kunden richten.
2.8 Faula kann auf der Webseite faula.ch allgemeine Informationen zur Funktionsweise der verschiedenen Versicherungsmodelle oder weitere Informationen zur Verfügung stellen. Faula erbringt jedoch keinerlei Beratungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden. Der Kunde informiert sich selbst, welches OKP-Modell für ihn am besten passt. Faula stützt sich hierbei ausschliesslich auf die Angabe des Kunden.
3. Vertragsschluss und Laufzeit
3.1 Der Vertrag zwischen Faula und dem Kunden kommt nach abgeschlossener Registrierung auf faula.ch und nach Eingang der Zahlung gemäss nachfolgender Ziffer 4 zustande, indem dem Kunden eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail zugestellt wird, mit welcher der Vertragsabschluss bestätigt wird.
3.2 Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr. Erfolgt keine Kündigung durch den Kunden oder durch Faula (siehe Ziffer 6 nachfolgend), verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
3.3 Soll für das Folgejahr ein OKP-Wechsel erfolgen, muss der Kunde den Wechselservice bis spätestens am 15. November des laufenden Jahres abgeschlossen haben. Erfolgt ein Vertragsabschluss nach dem 15. November, kann Faula einen möglichen OKP-Wechsel für das Folgejahr nicht garantieren.
4. Preis und Zahlungsbedingungen
4.1 Der Preis für den Wechselservice beträgt CHF 30.00 pro Jahr. Sofern Faula der MWST-Pflicht untersteht oder sich freiwillig unterstellt, ist die gesetzliche MWST im Preis inkludiert.
4.2 Kann Faula im zweiten oder in einem späteren Vertragsjahr die geschuldete Vergütung für den Wechselservice aufgrund nicht aktueller oder ungültiger Zahlungsangaben des Kunden nicht abbuchen, setzt Faula dem Kunden eine angemessene Frist zur Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels. Erfolgt die Aktualisierung innert dieser Frist nicht und kann die Vergütung daher nicht eingezogen werden, endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Faula automatisch.
5. Technische Voraussetzungen
5.1 Kann die für den Vollzug des OKP-Wechsels notwendige qualifizierte elektronische Signatur nicht erfolgreich erstellt werden (z.B. aufgrund technischer Fehler beim Anbieter der qualifizierten elektronischen Signatur oder beim Kunden), wird der Kunde zunächst die Möglichkeit erhalten, den Vorgang erneut durchzuführen bzw. mit Unterstützung des Supports von Faula zu wiederholen. Scheitern auch diese zumutbaren Wiederholungs- und Supportversuche endgültig, endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Faula automatisch. In diesem Fall erstattet Faula dem Kunden die für das laufende Jahr bereits geleistete Zahlung vollumfänglich zurück.
6. Kündigung
6.1 Sowohl Faula als auch der Kunde können den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Bei einer Kündigung durch Faula oder den Kunden erlischt die Vollmacht des Kunden per sofort.
6.2 Soll für das Folgejahr kein Wechsel erfolgen, so hat die Kündigung bis spätestens am 30. September des laufenden Jahres zu erfolgen. Kündigt der Kunde in der OKP-Wechselperiode (1. Oktober – 30. November des laufenden Jahres), kann Faula nicht ausschliessen, dass der Wechsel der OKP bereits initiiert wurde.
6.3 Die Vollmacht des Kunden an Faula kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Vollmacht kommt der Kündigung des Wechselservices seitens des Kunden gleich, womit das Vertragsverhältnis sofort beendet wird. Widerruft der Kunde die Vollmacht während der Wechselperiode (1. Oktober – 30. November des laufenden Jahres), kann Faula nicht ausschliessen, dass der Wechsel der OKP bereits initiiert wurde.
6.4 Bereits erfolgte Zahlungen an Faula werden im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet.
7. Informationspflichten von Faula
7.1 Faula informiert den Kunden jeweils zeitnah über die folgenden Schritte: (i) Evaluation des kostengünstigsten OKP-Angebots und das Resultat dieser Evaluation, (ii) Kündigung des bestehenden OKP-Vertrages sowie (iii) Abschluss des neuen OKP-Vertrages.
8. Rechte der Kunden
8.1 Der Kunde hat in seinem Kundenaccount auf faula.ch die Möglichkeit, einen Krankenversicherer für den potenziellen OKP-Wechsel auszuschliessen. In diesem Fall berücksichtigt Faula den entsprechenden Krankenversicherer bei der Evaluation des kostengünstigsten OKP-Angebots nicht.
9. Pflichten der Kunden
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die für den Wechsel erforderlichen Parameter (siehe Ziffer 2.2 vorangehend) vollständig und korrekt bereitzustellen.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Parameter falls nötig, d.h. insbesondere bei Wechsel des Wohnorts, Änderung des Namens und Änderung des verwendeten Zahlungsmittels, zu aktualisieren.
9.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Namensänderung oder bei Wohnortwechsel die Vollmacht an Faula gegebenenfalls neu erstellt werden muss. Hierfür muss der Kunde erneut den Identifikationsprozess beim Anbieter der qualifizierten elektronischen Signatur durchlaufen und die neue Vollmacht elektronisch unterzeichnen. Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.
9.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei Rückfragen der Krankenversicherer die entsprechenden Informationen Faula oder direkt dem Krankenversicherer zur Verfügung zu stellen.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, die notwendige Registrierung und die erforderlichen Identifikationsschritte beim Provider der qualifizierten elektronischen Signatur zu durchlaufen, wobei dessen Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten.
9.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Wechsel der OKP nur erfolgen kann, wenn gegenüber dem aktuellen Krankenversicherer keine ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten bestehen (Art. 64a Abs. 6 KVG).
10. Haftung
10.1 Faula haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
10.2 Eine Haftung von Faula für direkte Schäden, indirekte Schäden und Folgeschäden sowie Datenverlust wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
10.3 Faula haftet insbesondere nicht für nicht vollzogene Wechsel gemäss Ziffer 2 und daraus entstehenden Kosten/entgangene Einsparungen irgendwelcher Art (z.B. bei Ausschluss eines Krankenversicherers durch den Kunden (siehe Ziffer 7.1) sowie unrichtigen oder nicht aktualisierten Angaben des Kunden (z.B. bei Umzug oder Namensänderung)) oder Ausständen gegenüber dem bestehenden Krankenversicherer.
11. Datenschutz
11.1 Für die Bearbeitung von Personendaten durch Faula gilt die Datenschutzerklärung (Link).
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Faula und dem Kunden ist materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insbesondere das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18.12.1987).
13.2 Für alle aus dem Vertragsverhältnis oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Faula zuständig, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
14. Urheberrechtlicher Hinweis
14.1 Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Faula.
14.2 Jede Form der Reproduktion, Weitergabe oder sonstige Nutzung der Inhalte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Faula untersagt. Zuwiderhandlungen können rechtliche Schritte nach sich ziehen.